Bedienerausweise Teleskopstapler München

Der Bedienerausweis für Teleskopstapler – oft auch Teleskopstaplerschein genannt – ist Pflicht!
Teleskopstapler (Telelader) sind leistungsstarke und komplexe Maschinen, die häufig auf Baustellen, in der Landwirtschaft oder in Industrieanlagen eingesetzt werden. Unfälle mit Teleskopstaplern können schwerwiegende Folgen haben – von Personenschäden über hohe Sachschäden bis hin zu längeren Betriebsausfällen.

Eine Teleskopstapler-Schulung hilft, Gefahren zu vermeiden und den sicheren Umgang mit dem Gerät zu gewährleisten.
Laut der DGUV 208-059 dürfen Teleskopstapler nur von ausgebildetem und beauftragtem Personal bedient werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, nur entsprechend geschulte Personen damit arbeiten zu lassen.

4 Schritte zu deinem Staplerschein
Anmelden – Theorie lernen – Prüfung schreiben – Ausweis erhalten

Der Teleskopstapler-Bedienausweis (oder Teleskopstaplerschein) ist eine anerkannte Schulung mit theoretischem und praktischem Teil. Nach bestandener Prüfung erhältst du die offizielle Bescheinigung, die dich berechtigt, Teleskopstapler sicher und vorschriftsgemäß zu bedienen.

Aktuelle Termine findest du auf unserer Terminseite.
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Ja!
Gemäß DGUV Vorschrift 68 dürfen nur geschulte und unterwiesene Personen einen Teleskopstapler führen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über eine gültige Ausbildung und jährliche Unterweisung verfügen.

Grundvoraussetzungen:
✔ Mindestalter: 18 Jahre
✔ Körperliche und geistige Eignung

Die Grundausbildung für Teleskopstapler dauert in der Regel 2–3 Tage, abhängig von Vorkenntnissen und Schulungsumfang.
Sie besteht aus:

  • 1 Tag Theorie (Rechtsgrundlagen, Sicherheit, Technik)
  • 1–2 Tage Praxis mit Fahrübungen und abschließender Prüfung

Wir unterstützen Sie hierbei bei der Theorie und der schriftlichen und praktischen Prüfung. (ca. 1 Tag) Zusätzlich müssen innerbetrieblich noch weitere Tage, je nach Vorkenntnissen, unter Aufsicht eines geschulten Bedieners Erfahrungen gesammelt werden.

Der Ausweis selbst hat keine feste Ablaufzeit.
Jedoch ist laut DGUV eine jährliche Unterweisung durch den Arbeitgeber vorgeschrieben, um das Wissen regelmäßig aufzufrischen.

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